Googles Antwort auf den Digital Markets Act und dessen Einfluss auf Suchergebnisse
March 21, 2024

Die Umsetzung des Digital Markets Act (DMA) durch Google und die Auswirkungen auf die Suchergebnisse
Seit dem 7. März 2024 ist der Digital Markets Act (DMA) in Europa in Kraft getreten. Die neue Gesetzgebung zielt darauf ab, faire Wettbewerbsbedingungen im digitalen Raum zu schaffen, insbesondere mit Blick auf große, marktbeherrschende Plattformen – die sogenannten "Gatekeeper". Zu diesen zählen Unternehmen wie Amazon, Apple, Alphabet (Google), Meta (Facebook), Microsoft und Bytedance (TikTok). Der DMA fordert von diesen Plattformen, dass sie Regeln einhalten, die einen Missbrauch ihrer Marktmacht verhindern sollen. Ein zentraler Aspekt des DMA ist die Vorgabe, dass Gatekeeper ihre eigenen Dienste nicht mehr gegenüber denen von Wettbewerbern bevorzugen dürfen, was insbesondere für die Suchmaschine Google von großer Bedeutung ist.
Google, das durch Alphabet vertreten wird, hat bereits zwei Tage vor dem Inkrafttreten des DMA in einem Blogbeitrag erläutert, wie das Unternehmen gedenkt, die neuen Anforderungen umzusetzen. Eine der wichtigsten Neuerungen besteht in der Einführung einer neuen Art von Suchergebnis, in denen Wettbewerber von Google präsentiert werden. Dies betrifft beispielsweise Produktwebseiten, Flugwebseiten, Jobwebseiten sowie Webseiten zu Orten, die durch spezielle Boxen auf den Suchergebnisseiten (SERPs) hervorgehoben werden.
Um die Ernsthaftigkeit der Implementierung dieser neuen Regelungen durch Google zu überprüfen, wurde eine umfangreiche Datenanalyse durchgeführt. Dabei wurden zwei Millionen täglich aktualisierte Keywords in Deutschland ausgewertet, um zu messen, wie häufig die neuen Suchergebnisse in den Google-SERPs angezeigt werden. Die Analyse zeigt, dass die Integration der neuen Ergebnistypen in den Suchergebnissen bereits stattfindet, allerdings mit unterschiedlicher Häufigkeit. Flugwebseiten und Jobwebseiten erscheinen eher selten, während Produktwebseiten und Webseiten zu Orten deutlich häufiger in den Suchergebnissen auftauchen.
Die Analyse lieferte auch interessante Erkenntnisse über die Domains, die in den jeweiligen Ergebnissen am häufigsten vorkommen. Bei den Flugwebseiten, Jobwebseiten und Produktwebseiten erhalten die ersten drei Domains in jeder Box in der Regel über 10% des Suchtraffics. Bei den Webseiten zu Orten hingegen dominiert facebook.com mit knapp 20% des Gesamtsuchvolumens, und die zweitplatzierte Domain (kleinanzeigen.de) erreicht nur noch 3,7%.
Die bisherigen Anpassungen von Google können als ein erster Schritt in Richtung Compliance mit dem DMA betrachtet werden. Ob diese Änderungen als ausreichend erachtet werden, wird sich möglicherweise erst durch gerichtliche Beurteilungen zeigen. Für die Nutzer scheinen die Neuerungen zunächst begrenzt zu sein. Eine erneute Überprüfung der Analyse in einigen Monaten wird zeigen, ob es Veränderungen in der Häufigkeit der Ausspielung und den angezeigten Domains geben wird.
In Anbetracht der neuen Gesetzgebung ist es für Werbetreibende und Publisher von entscheidender Bedeutung, die Anforderungen des DMA zu verstehen und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Dies umfasst unter anderem die Implementierung einer von Google zertifizierten Consent Management Platform (CMP), um weiterhin personalisierte Werbung für Nutzer im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) schalten zu können. Des Weiteren ist es wichtig, dass Werbetreibende die Zustimmungsinformationen an Google übermitteln, insbesondere die Einwilligung für personalisierte Werbung und die Übermittlung von Nutzerdaten zu Werbezwecken.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der DMA und seine Umsetzung durch große Plattformen wie Google das digitale Marketing und die Suchmaschinenoptimierung in Europa maßgeblich beeinflussen werden. Werbetreibende und Unternehmen müssen sich auf diese Veränderungen einstellen und ihre Strategien entsprechend anpassen, um weiterhin erfolgreich im digitalen Markt agieren zu können.