SEO Diskussion entflammt Manuelle Google Maßnahme nach Gastbeitrag

February 8, 2024

In den letzten Tagen hat sich in der SEO-Branche eine rege Diskussion entfacht, nachdem ein Fall bekannt wurde, in dem Google eine manuelle Maßnahme gegen eine Website verhängte. Der auslösende Faktor: Die Website hatte Jahre zuvor einen als legitim erachteten Gastbeitrag veröffentlicht. Dieser Fall ist besonders bemerkenswert, da manuelle Maßnahmen aufgrund von Verlinkungen in Gastbeiträgen in der heutigen Zeit eher selten geworden sind. Die Website-Betreiberin, bekannt als "Niche Site Lady", berichtete, dass Google sie wegen "unnatürlicher Links" abgestraft habe, obwohl sie nie für Links gezahlt habe. Als Beispiel wurde ein Gastbeitrag genannt, den sie vor Jahren veröffentlicht hatte. Insgesamt hatte sie nach eigenen Angaben nur etwa fünf solcher Beiträge auf ihrer Seite. Die manuelle Maßnahme betraf jedoch nur einige Seiten ihrer Website und nicht deren Gesamtheit. Marie Haynes, eine Expertin für die Wiederherstellung nach manuellen Maßnahmen, die in der Vergangenheit hunderte solcher Fälle bearbeitet hat, äußerte sich zu diesem Thema. Zwischen 2013 und 2017 lag ihr Fokus auf der Entfernung manueller Maßnahmen, die oft durch offensichtlich künstliche Links verursacht wurden, wie etwa übermäßig keyword-optimierte Links in Verzeichnissen oder Artikel-Websites. Im Laufe der Zeit lernte Google jedoch, solche Links zu ignorieren oder zu neutralisieren, und das Muster der Abstrafungen änderte sich. Nach und nach traten Fälle auf, bei denen Websites aufgrund von Links in Widgets sanktioniert wurden. Doch auch diese Praxis verlor an Bedeutung, als Google Algorithmen entwickelte, um den Wert solcher Links zu mindern. Ab 2020 standen dann Links innerhalb von Artikeln im Fokus, die auf den ersten Blick natürlich wirkten, aber dennoch ein Muster aufwiesen, das darauf hindeutete, dass sie mit dem Ziel eingefügt wurden, das Ranking zu manipulieren. In den letzten Jahren war wenig von manuellen Maßnahmen zu hören, doch kürzlich wurden neue Fälle bekannt. Sollte der aktuelle Fall tatsächlich auf Links aus Gastbeiträgen zurückzuführen sein – unabhängig davon, ob sie bezahlt wurden oder nicht –, könnte dies darauf hindeuten, dass Google seine Systeme weiter verbessert hat, um zu erkennen, welche Links echte Empfehlungen darstellen und welche nicht. Einige zentrale Argumente in der Diskussion um Gastbeiträge sind: - Links aus Gastbeiträgen sind nicht unnatürlich, solange sie nicht bezahlt werden. Doch würde man diese Links überhaupt setzen, wenn sie keinen SEO-Wert hätten? - Man könnte theoretisch Links auf einen Wettbewerber setzen und diesen abstrafen lassen. Es sind jedoch nicht die Links selbst, die zu einer Abstrafung führen, sondern die Muster, die auf den Versuch hindeuten, das Ranking zu manipulieren. Google hat jahrelange Erfahrung in der Identifizierung solcher Muster. - Ist dann nicht jeglicher Linkaufbau unnatürlich? Es ist nicht unnatürlich, Menschen auf die eigene Website aufmerksam zu machen und sie zum Verlinken einzuladen. Google empfiehlt dies sogar. Problematisch wird es, wenn der Hauptgrund für den Link eher SEO-Zwecken dient als dem Wunsch, dass die Zielgruppe den Inhalt als hilfreich empfindet. John Mueller von Google kommentierte den Fall auf LinkedIn und erinnerte daran, dass Matt Cutts, ein ehemaliger Mitarbeiter von Google, bereits vor einem Jahrzehnt über den Verfall und die Probleme des Gastbloggens für SEO geschrieben hatte. Vieles von dem, was Cutts damals sagte, gilt laut Mueller auch heute noch für die Google-Suche. Obwohl es keine offizielle Stellungnahme von Google gibt, weist die manuelle Maßnahme darauf hin, dass Google Gastbeiträge als problematisch ansieht, insbesondere wenn sie mit dem Ziel veröffentlicht werden, Links zu generieren, die das Ranking beeinflussen sollen. Es scheint, als ob Google weiterhin gegen bezahlte Links in Gastbeiträgen vorgeht und diese aus den Suchergebnissen entfernen will. Für Website-Betreiber und SEO-Experten bleibt die Frage offen, wie sie mit Gastbeiträgen umgehen sollen. Der aktuelle Fall zeigt, dass es wichtig ist, die Regeln von Google zu kennen und zu beachten, um nicht Gefahr zu laufen, durch manuelle Maßnahmen das Ranking der eigenen Website zu gefährden.