Neue Herausforderungen im Online-Marketing Datenschutz und Suchwerbung in der Ära der IP-Maskierung

April 22, 2024

In der Welt des Online-Marketings und der Suchwerbung stellen sich für Unternehmen und Werbetreibende immer wieder neue Herausforderungen, wenn es um den Schutz der Privatsphäre von Nutzerinnen und Nutzern geht. Ein aktuelles Beispiel ist die Entwicklung von Google, einen sogenannten Zwei-Hop-Proxy für den Chrome-Browser einzuführen, der die IP-Adressen der Nutzerinnen und Nutzer maskieren soll. Dies könnte erhebliche Auswirkungen auf die Suchwerbung haben, da es die bisherigen Praktiken der Standortzielgruppenansprache und des Traffics-Monitorings beeinflussen wird. IP-Adressen sind ein wesentliches Element im Internet, da sie für die Erkennung und Zuordnung von Standorten genutzt werden. Sie ermöglichen es Werbetreibenden, gezielte Werbung auf Basis des geographischen Standorts der Nutzer auszuspielen. Diese Methode der Standortbestimmung wird als IP-basierte Geolokalisierung bezeichnet und findet in verschiedenen Diensten Anwendung, um lokale Gesetze einzuhalten und Inhalte bereitzustellen, die für Nutzerinnen und Nutzer relevant sind. Dazu gehören die Lokalisierung von Inhalten, die Zuweisung lokaler Caches und die gezielte Ausrichtung von Werbung. Die Umsetzung der IP-Maskierung durch Google hat jedoch weitreichende Konsequenzen. Da Google Chrome einen Proxy verwenden wird, um Verbindungen zu Websites herzustellen, können Werbetreibende nicht zwischen echtem und Bot-Traffic unterscheiden. Zudem wird Google seine Sammlung von wertvollen Standortdaten erhöhen, was wiederum die Kosten für Werbetreibende in die Höhe treiben könnte. Dies liegt daran, dass Werbetreibende nur noch die Möglichkeit haben werden, Regionen anzusteuern, die von Google festgelegt wurden und die nicht notwendigerweise genau sind. Ein weiteres Problem ist, dass Googles Zwei-Hop-Proxy ausschließlich im Chrome-Browser implementiert wird. Dies bedeutet, dass Google ein Monopol auf diese Daten haben wird. Andere Suchmaschinen werden keine Daten zur Verfügung haben, die Werbetreibende für die Standortzielgruppenansprache nutzen können. Diese Entwicklung könnte effektiv den Wettbewerb im Bereich der Suchanzeigen eliminieren. Die Frage nach dem Datenschutz der Verbraucherinnen und Verbraucher bleibt ebenfalls bestehen. Auch wenn die Daten der Nutzer vor Werbetreibenden geschützt werden, sind sie nicht vor Google selbst sicher, was Bedenken hinsichtlich des Datenschutzes aufwirft. Zusätzlich zu den Datenschutzbedenken gibt es auch Bedenken hinsichtlich der Selbstbevorzugung von Google. Die britische Wettbewerbsbehörde Competition and Markets Authority äußerte im Februar Bedenken hinsichtlich der Gestaltung der Privacy Sandbox-Werkzeuge von Google und betonte, dass sichergestellt werden muss, dass Google die Werkzeuge nicht auf eine Weise verwendet, die seine Werbedienste selbst bevorzugt. Die Privacy Sandbox von Google, die als Ersatz für Third-Party-Cookies gedacht ist, steht ebenfalls in der Kritik. Einmal veröffentlicht, würde nichts Google und andere Unternehmen davon abhalten, Daten zu nutzen, um Nutzer von verschiedenen Websites aus zu verfolgen. Der Information Commissioner’s Office, eine britische Datenschutzbehörde, teilte ebenfalls erhebliche Bedenken hinsichtlich der Privacy Sandbox mit. Angesichts dieser Entwicklungen sollten Werbetreibende und Unternehmen ihre Suchmarketingstrategien überdenken und möglicherweise neue Ansätze entwickeln. Dazu gehören die Stärkung der Ersten-Partei-Datenstrategien, die Erprobung zustimmungsbasierter, cookie-loser Lösungen und die Investition in starke Datenpartnerschaften zweiter Parteien. Letztlich führt kein Weg daran vorbei, dass Werbetreibende sich an die neuen Gegebenheiten anpassen müssen, um weiterhin effektive und zielgerichtete Werbung zu schalten, die sowohl die Privatsphäre der Nutzer als auch die regulatorischen Anforderungen respektiert.